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Fragen & Antworten

Elektriker Nürnberg – häufige Fragen

Muss der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nachgerüstet werden? Wer meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an? Und was kostet das überhaupt? Diese Seite beantwortet die Fragen, die uns aus Nürnberg am häufigsten erreichen — auch die unbequemen, ohne Umwege.

Kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung: Bei einer konkreten Frage zu Ihrem Fall geht ein Anruf oft schneller als das Weiterlesen.

Die häufigste Frage zuerst

Was kostet ein Elektriker in Nürnberg?

Diese Frage stellen die meisten Anruferinnen und Anrufer zuerst — ehrlich beantworten lässt sie sich erst nach dem Befund.

Ein akuter Kurzschluss in einer Altbauwohnung ist eine andere Baustelle als eine geplante Zählerschrank-Erneuerung im Neubau: gleiche Frage, unterschiedlicher Aufwand. Was die Arbeit tatsächlich braucht, entscheidet die Norm — DIN VDE 0100 und ihre Teile — zusammen mit dem, was wir am Verteiler oder an der Leitung vorfinden.

Eine Zahl vorab wäre eine Schätzung ins Blaue. Deshalb hören wir Ihnen am Telefon zu, ordnen Ihren Fall ein und sagen ehrlich, was als Nächstes ansteht. Die kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.

Akuter Kurzschluss, Altbauwohnung

Ausgelöste Sicherung, kein FI im alten Verteiler, wenige Stromkreise — die Fehlersuche dauert länger als am modernen Zählerplatz.

Geplante Zählerschrank-Erneuerung, Neubau

Gut zugänglicher Verteiler mit Reserve, Termin nach Vereinbarung — derselbe Auftragstyp, spürbar weniger Aufwand.

Häufige Fragen

Nach Thema geordnet, ohne Umwege beantwortet

Vierzehn Fragen aus vier Themenbereichen — von der akuten Störung bis zur Norm.

Notfall

01Bei mir ist plötzlich der Strom weg – was zuerst?

Stellen Sie zuerst fest, ob nur Ihre Wohnung betroffen ist oder auch Nachbarn beziehungsweise die Straße. Sind mehrere Haushalte ohne Strom, handelt es sich um eine Netzstörung — zuständig ist die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers oder die 115, nicht der Elektriker. Ist nur Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus betroffen, liegt das Problem in der Hausinstallation — rufen Sie uns an.

02Ich rieche verschmortes Kabel oder sehe Funken an der Steckdose – was jetzt?

Schalten Sie den betroffenen Stromkreis stromlos, berühren Sie nichts und schalten Sie nichts wieder ein. Sehen Sie sichtbares Feuer oder Rauch, rufen Sie zuerst die Feuerwehr unter 112 — danach unseren Notdienst.

03Die Sicherung ist rausgeflogen – darf ich sie einfach wieder einschalten?

Eine ausgelöste Sicherung dürfen Sie einmal zurückschalten. Löst sie sofort wieder aus, lassen Sie sie aus — das deutet auf einen Kurzschluss hin, und dann sollten Sie uns anrufen.

Zuständigkeit

01Sind Sie bei meinem Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen?

Ja. Für Arbeiten am Netzanschluss und für Meldungen an den Netzbetreiber — etwa eine Wallbox — ist der Eintrag im Installateurverzeichnis nach NAV § 13 Voraussetzung. Diese Voraussetzung erfüllen wir.

02Was zählt zur Hausinstallation, was zum Netz des Netzbetreibers?

Der plombierte Bereich am Zähler und der Hausanschluss gehören zum Netz des Netzbetreibers — Eingriffe dort sind ausschließlich der eingetragenen Elektrofachkraft vorbehalten. Alles dahinter, vom Verteiler bis zur einzelnen Steckdose, zählt zur Hausinstallation und ist unser Arbeitsfeld.

03Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für meine Privatwohnung?

Nein. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen — für Privathaushalte gilt sie nicht. Eine freiwillige Elektroprüfung nach DIN VDE 0105-100 ist für Wohnungen und Häuser trotzdem eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.

Normen und Pflichten

01Hat der FI ausgelöst oder ist es „nur" die Sicherung?

Der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI, Personenschutz) schützt Menschen vor einem Stromschlag. Der Leitungsschutzschalter (LS-Automat, umgangssprachlich „die Sicherung”) schützt dagegen die Leitung vor Überlast und Kurzschluss — zwei Bauteile mit zwei unterschiedlichen Aufgaben. Mehr zu Sicherung und FI-Schalter.

02Muss ich den Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nachrüsten lassen?

DIN VDE 0100-410 verlangt einen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI, Personenschutz) für Steckdosenstromkreise und Feuchträume. Ob und in welchem Umfang eine Nachrüstung bei Ihrer bestehenden Anlage nötig ist, hängt vom Zustand des Verteilers ab und davon, was daran verändert wird — das klären wir bei der Begehung, nicht pauschal am Telefon. Mehr zu FI-Schalter und Sicherung.

03Was hat es mit dem Überspannungsschutz (SPD) und einer Nachrüstpflicht auf sich?

Der mehrstufige Überspannungsschutz (SPD) ist nach DIN VDE 0100-443 und -534 (verbindlich seit dem 15. Dezember 2018) für Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen vorgeschrieben. Für unveränderte Bestandsanlagen besteht keine Nachrüstpflicht. Beim Zählerschrank-Umbau ist eine Nachrüstung trotzdem oft sinnvoll — mehr zu Überspannungsschutz (SPD).

04Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, jede Ladeeinrichtung ist beim Netzbetreiber anzumelden (§ 19 NAV, VDE-AR-N 4100). Oberhalb von 11 kW ist zusätzlich eine Zustimmung des Netzbetreibers nötig — eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist in der Regel nur anmeldepflichtig. Mehr zur Anmeldung Ihrer Wallbox.

05Wie heißt die Prüfung meiner Elektroanlage richtig?

Bei uns heißt sie Elektroprüfung beziehungsweise Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) — das sind die geltenden Normen für die Sicherheitsprüfung Ihrer Elektroanlage.

Ablauf

01Was passiert, nachdem ich angerufen habe?

Sie schildern am Telefon, was Sie beobachtet haben. Wir ordnen ein, ob es sich um einen akuten Fall oder einen planbaren Termin handelt, und vereinbaren die Begehung. Vor Ort wird geprüft und gemessen — erst danach steht fest, was ansteht.

02Muss ich vorab schon wissen, was genau defekt ist?

Nein. Beschreiben Sie einfach, was Sie beobachtet haben — Symptom, Ort, seit wann. Die genaue Ursache klärt die Elektrofachkraft vor Ort mit Sichtprüfung und Messgerät.

03Bekomme ich vor Beginn der Arbeit eine klare Ansage zum Umfang?

Ja. Was gemacht wird, besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas verbaut wird — kein pauschales „Das wird teuer” ohne Befund und kein Zeitdruck am Telefon.

Brandgeruch, Schmoren oder Funken?

Schalten Sie den betroffenen Stromkreis stromlos, berühren Sie nichts und schalten Sie nichts wieder ein. Bei sichtbarem Feuer oder Rauch rufen Sie zuerst die Feuerwehr unter 112 — danach unseren Notdienst.

Jetzt anrufen
Was dürfen Sie selbst?

Wo die eigenen Handgriffe enden

Manches erledigen Sie selbst, anderes ist nach NAV § 13 ausschließlich der Elektrofachkraft vorbehalten.

Das dürfen Sie selbst

Leuchtmittel wechseln

Glühbirne oder LED in einer vorhandenen Fassung austauschen.

Steckergeräte anschließen

Geräte mit Schutzkontaktstecker in eine vorhandene Steckdose stecken.

Ausgelöste Sicherung einmal zurückschalten

Löst sie sofort wieder aus, lassen Sie sie aus und rufen Sie an.

Beobachtung festhalten

Was aufgefallen ist, wo und seit wann — das beschleunigt die telefonische Einordnung.

Das ist der Elektrofachkraft vorbehalten

Feste Elektroinstallation

Verteiler, Stromkreise und festverlegte Leitungen — nach NAV § 13 und DIN VDE 0100.

Zählerplatz und Hausanschluss

Der plombierte Bereich gehört zum Netz des Netzbetreibers und braucht den Eintrag im Installateurverzeichnis.

Anschluss und Anmeldung einer Wallbox

Zuleitung, Absicherung und die Meldung beim Netzbetreiber nach § 19 NAV.

Elektroprüfung der Anlage

Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung).

Antwort nicht dabei?

Weiterlesen auf der passenden Leistungsseite

Jede unserer elf Leistungen hat eine eigene Seite mit den technischen Einzelheiten — oder Sie erreichen uns direkt über unsere Kontaktseite.

Antwort nicht gefunden?

Ein Anruf klärt es schneller als jede Seite.

Kostenlos und unverbindlich — wir ordnen Ihren Fall ein und sagen ehrlich, was als Nächstes ansteht.

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