Zuleitung
Kabelweg vom Verteiler zum Stellplatz, fachgerecht verlegt.
Jede Wallbox beginnt am ZĂ€hlerschrank: Reicht die vorhandene Reserve fĂŒr eine zusĂ€tzliche Absicherung, oder braucht es vorher einen Umbau? Wir klĂ€ren das, verlegen die Zuleitung zum Stellplatz und ĂŒbernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber â ob Einfamilienhaus mit eigenem Stellplatz oder Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsstellplatz.
Jeder Ladepunkt ist beim Netzbetreiber anzumelden (§ 19 NAV, VDE-AR-N 4100); Ladeeinrichtungen oberhalb von 11 kW benötigen zusĂ€tzlich dessen Zustimmung. Anmeldung, Zuleitung, Absicherung und Montage ĂŒbernehmen wir aus einer Hand.
Freier Platz und ausreichende Absicherung im ZĂ€hlerschrank; ist beides nicht vorhanden, steht zuerst eine ZĂ€hlerschrank-ErtĂŒchtigung an.
Die Zuleitung vom Verteiler zum Stellplatz bestimmt Verlegeart und Aufwand â an der Wand, im Kabelkanal oder im Erdreich.
Eigener Stellplatz, Garage, Tiefgarage oder Gemeinschaftsstellplatz im Mehrparteienhaus stellen unterschiedliche Anforderungen an Kabelweg und ZĂ€hlerzuordnung.
Leitungsschutzschalter und FI-Schalter (Typ A EV oder Typ B) mĂŒssen zur Ladeleistung der Wallbox passen.
Eine Ladeeinrichtung ist kein GerĂ€t wie jedes andere am Stromnetz â sie verĂ€ndert die Last am Hausanschluss, deshalb muss der Netzbetreiber informiert sein.
Die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4100 und § 19 NAV regeln, wie eine Ladeeinrichtung an das Netz geht. Jeder Ladepunkt ist meldepflichtig â unabhĂ€ngig von der Leistung. Oberhalb von 11 kW, in der Praxis meist der 22-kW-Fall, braucht es zusĂ€tzlich die Zustimmung des Netzbetreibers, bevor die Wallbox in Betrieb geht.
Jede Ladeeinrichtung ist beim Netzbetreiber anzumelden, gleich welcher Leistung.
Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox gilt in der Regel als anmeldepflichtiger, nicht als zustimmungspflichtiger Fall.
FĂŒnf Bausteine, die aus einer Zuleitung eine betriebsbereite, angemeldete Wallbox machen.
Kabelweg vom Verteiler zum Stellplatz, fachgerecht verlegt.
Leitungsschutzschalter und FI-Schalter (Typ A EV oder Typ B), passend zur Ladeleistung â sinnvoll ergĂ€nzt durch einen Ăberspannungsschutz im Verteiler.
Wandmontage oder StandsÀule je nach Stellplatz, fest und zugÀnglich angeschlossen nach DIN VDE 0100-520.
FunktionsprĂŒfung und Ăbergabe der betriebsbereiten Wallbox.
Meldung nach § 19 NAV, bei Bedarf inklusive Zustimmungsverfahren oberhalb 11 kW.
Kabelweg vom Verteiler direkt zum Stellplatz.
Der vorhandene freie Platz im ZĂ€hlerschrank nimmt die neue Absicherung auf.
Meldung nach § 19 NAV â fertig ist die betriebsbereite Wallbox.
Ohne freien Platz steht zuerst der Umbau des Verteilers an â erst danach ist Raum fĂŒr die neue Absicherung.
Anschluss und Anmeldung einer Ladeeinrichtung sind der Elektrofachkraft vorbehalten (NAV § 13) â eine Wallbox ist Teil der festen Elektroinstallation, kein steckerfertiges GerĂ€t. Eigenmontage gefĂ€hrdet nicht nur die Betriebssicherheit, sondern hĂ€ufig auch eine mögliche Förderung und den Versicherungsschutz. Förderprogramme und ihre Bedingungen Ă€ndern sich â deshalb nennen wir hier bewusst kein festes Programm; die aktuell gĂŒltigen Konditionen erfragen Sie am besten direkt beim jeweiligen Fördergeber oder Ihrem Netzbetreiber.
Vor-Ort-Aufnahme von Verteiler und Stellplatz, Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber.
Zuleitung vom Verteiler zum Stellplatz, fachgerecht verlegt.
Wallbox setzen, Leitungsschutzschalter und FI-Schalter (Typ A EV oder Typ B) einbauen.
FunktionsprĂŒfung, Ăbergabe und MeldebestĂ€tigung an den Netzbetreiber.
Ob die Montage direkt möglich ist oder der ZĂ€hlerschrank zuerst Reserve braucht, entscheidet der Befund vor Ort â schildern Sie uns die Ausgangslage am Telefon.
Kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung.
FĂŒr Anmeldung und Anschluss der Ladeeinrichtung sind wir beim Netzbetreiber eingetragen (NAV § 13) â Voraussetzung fĂŒr jede Wallbox-Anmeldung.
Zuleitung, Absicherung und Anschluss der Wallbox ĂŒbernimmt eine qualifizierte Elektrofachkraft.
Elektroarbeiten sind unser alleiniges Gewerk, keine Nebenleistung.
Die Arbeit an Ihrer Ladeeinrichtung ist haftpflichtversichert.
Wo eine Wallbox hinkommt, hĂ€ngt stark vom Baubestand ab. Im dichten Sebalder und Lorenzer Kern der Altstadt sind es oft Hinterhöfe mit wenigen, eng geteilten StellplĂ€tzen. In den GrĂŒnderzeit-MietshĂ€usern von Gostenhof und den bĂŒrgerlichen Altbauten von St. Johannis ist der Innenhof meist GemeinschaftsflĂ€che mehrerer Parteien â hier zĂ€hlt vor allem die ZĂ€hlerzuordnung. In den Einfamilien- und ReihenhĂ€usern von Ziegelstein dagegen bringt praktisch jedes GrundstĂŒck einen eigenen Stellplatz mit, was die Zuleitung deutlich vereinfacht.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Ein Anruf klĂ€rt das â alle Einsatzgebiete im Ăberblick.
FĂŒnf Fragen, ehrlich beantwortet â auch die zur Anmeldepflicht.
Bis 11 kW reicht die Anmeldung beim Netzbetreiber nach § 19 NAV. Oberhalb von 11 kW â in der Praxis meist der 22-kW-Fall â braucht es zusĂ€tzlich dessen Zustimmung, bevor die Ladeeinrichtung in Betrieb geht.
Ja. Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox gilt gegenĂŒber dem Netzbetreiber in der Regel als anmeldepflichtiger, nicht als zustimmungspflichtiger Fall â die genaue Einordnung klĂ€ren wir fĂŒr Ihre Anlage am Telefon.
Das hĂ€ngt vom Zusammenspiel aus Wallbox, ZĂ€hlerschrank und vorhandenem Energiemanagement ab. Wir sehen uns Ihren ZĂ€hlerplatz an und ordnen ein, was technisch sinnvoll ist â bei Bedarf gehört dazu auch ein Blick auf die Smart-Home-Steuerung.
Technisch ja, wenn Zuleitung und ZĂ€hlerzuordnung möglich sind. KlĂ€ren Sie das vorab mit Vermieter oder EigentĂŒmergemeinschaft; die Anmeldung beim Netzbetreiber ĂŒbernehmen wir in jedem Fall.
Ja. Jede Ladeeinrichtung ist unabhĂ€ngig von der Leistung beim Netzbetreiber anzumelden (§ 19 NAV) â die Zustimmungspflicht kommt erst oberhalb von 11 kW hinzu.
Kostenlos und unverbindlich â schildern Sie ZĂ€hlerschrank, Stellplatz und Ladeleistung, wir sagen Ihnen ehrlich, was als NĂ€chstes ansteht. Alle Leistungen im Ăberblick unter Leistungen oder auf weiteren Kontaktwegen.